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Verlängerung des Aufenthaltes
Will die/der Bedienstete die Dienstreise mit einem Urlaub verbinden und dauert dieser länger als 5 Tage, so bedarf die Anordnung oder Genehmigung der Zustimmung der Hochschulverwaltung. Dazu ist der Abteilung 8.3 ein entsprechender formloser Antrag vorzulegen.
Können die Reisekosten durch eine frühere Anreise und/oder spätere Abreise beispielsweise durch Nutzung günstiger Flugtarife verringert werden, kann die Dienstreise entsprechend angeordnet werden. Das WZL übernimmt dann ggf. die zusätzlichen Hotelkosten und Tagessätze.
Eine solche Anordnung kann nur unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
- Das Einverständnis der/des Reisenden ist erforderlich.
- Unter Berücksichtigung zusätzlich zu gewährender Tagegelder und Übernachtungskosten müssen die Einsparungen je Dienstreise mindestens 300,00 € betragen.
- Vor Antritt der Dienstreise ist eine Bescheinigung auszufüllen und später zusammen mit einer Fahrpreisauskunft über die Höhe der Kosten, die ohne Verlängerung des Aufenthalts entstanden wären, beizufügen.
- Eine Verlängerung ist nur noch maximal um 24 Stunden zulässig. Dabei geht die Reisekostenstelle davon aus, dass die 24 Stunden ein komplettes Wochenende einschließen, also bis Sonntag. Eine Rückreise am Freitag ist nämlich ohnehin nur noch zumutbar, wenn der Heimatort bis 22.00 Uhr (früher: 24.00 Uhr) erreicht werden kann.
Die/der Reisende sollte in Zweifelsfällen vor Reiseantritt die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in der Reisekostenstelle befragen.
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