[Zur WZL-Startseite]
      WZL-Handbuch
WZL -externe Beschaffungen (gültig ab 01/2019)
  Home  >  Unterstützungsprozesse  >  administrative DL  >  Beschaffung
Suchanfrage starten
 
  Home  
    Philosophie  
    Führungsprozesse  
    Kernprozesse  
    Unterstützungsprozesse  
      administrative DL  
      technische DL  
      weitere DL  
      Sicherheit und Arbeitsschutz  
      Öffnungszeiten DL  
    Formularschrank  
    Inhaltsverzeichnis  
    Sitemap  
    Neuigkeiten  
    Impressum  

 

Ziel:


  • Für alle Beschaffungen müssen die Beschaffungsrichtlinien der RWTH Aachen eingehalten werden.


  • Die RWTH-Richtlinien besagen, dass zunächst einmal sämtliche Beschaffungen durch die
    - Abteilung 7.3 - Zentraleinkauf (z.B. Soft- und Hardwarebeschaffungen, Lizenzverträge, Leihmaschinen) bzw.
    - Abteilung10.1 -Kaufmännisches Gebäudemanagemen (z.B. Sicherheitsausrüstung, Bürogegenstände und Möbel, Baumaßnahmen und Umzüge) durchgeführt werden müssen!

    In der Regel erfolgen solche Beschaffungen über eine Bestellanforderung (eBANF) . Aufgrund einer Ausnahmeregelung sind wir als Institut dazu berechtigt innerhalb bestimmter Grenzen selbst Beschaffungen durchführen bzw. diese für die Zentralabteilungen vorzubereiten.

  • Beschaffungsgrenzen sind einerseits finanzieller Art,andererseits auch die Art des zu beschaffenden Gegenstandes. Jegliche Beschaffungsunterlagen (Durchschrift rosa Auftragsschein) oder Bestellanforderungen (kurz: eBANF) an die zentrale Beschaffung müssen an die Wzl-Kreditorenbuchhaltung zeitnah weitergeleitet werden. Auch die Bestellung der Abt. 7.3 / 10.1 (Durchschrift des Verwenders) müssen an die WZL-Kreditorenbuchhaltung weitergeleitet werden, damit die Rechnungen zeitnah bezahlt werden können..

  • Vorgehen nach dem Kriterium: Vergabeverordnung /Beschaffungshöhe:


    Beschaffung nach VOL/A(Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen / Allgemeine Bestimmungen) (Gilt insbesondere für öffentlich geförderte Projekte mit einem Projektbeginn vor dem 1.7.2018 / bei späterem Projektbeginn gemäß Zuwendungsbescheid)

    Beschaffung nach UVgO NRW und Bund (Unterschwellenvergabeordnung)

    Beschaffungen bis 5000 Euro

    Beschaffungen über 5000 Euro


  • Vorgehen nach dem Kriterium: Art des zu beschaffenden Gegenstandes

    - Büromaterialien, Bürogeräte werden nur über die WZL-Dokumentation@wzl.rwth-aachen.de beschafft.

    - Software und EDV-Geräte jedweder Art werden ausschließlich über das WZL-Helpdesk@wzl.rwth-aachen.de beschafft. Das gilt für alle Bereiche!

    - Bücher werden über die WZL-Bibliothek@wzl.rwth-aachen.de beschafft. (Antragstellung: Formlos oder persönlich mit Buchdaten (Autor/in, Titel, ISBN-Nummer etc.) und Finanzierungsquelle sollte vorher abstimmt werden.)

    - Büroeinrichtungsgestände werden nur über die WZL-Dokumentation@wzl.rwth-aachen.de beschafft.
    (Bedarfsanforderung für Büromaterial ausfüllen und unterschreiben. Vordruck liegt in der Dokumentation aus. Auf der Rückseite sind die Schlüssel für die Standardprodukte vermerkt. Finanzierungsquelle sollte vorher abstimmt werden.)

    - Maschinenkauf (angepasste Prozessbeschreibung folgt)

    - Leihmaschinen (angepasste Prozessbeschreibung folgt)

    - Werkverträge (angepasste Prozessbeschreibung folgt)

    - Fotografenverträge (angepasste Prozessbeschreibung folgt, bitte im Rahmen der Planung Rücksprache mit - WZL-PublicRelations@wzl.rwth-aachen.de)





Subprozesse:

2. bis 5000,- EUR (Stand August 2023)
3. über 5000.- ? (Stand August 2023)

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  WZL-Kreditorenangelegenheiten


 
 
Möchten Sie eine Anfrage an die/den inhaltlich verantwortliche(n) Mitarbeiter(in) senden?
Dann nutzen Sie bitte folgendes Formular, um Kontakt aufzunehmen.
 
Anfragetyp*:
Kommentar*:
Name/Kürzel:
 
 
Felder mit * sind Pflichtfelder.

 
  © WZL • RWTH Aachen • 10. August 2023 • Kontakt • Anfahrt • Impressum • Haftungsausschluss
edit ? Druckversion