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Krankenversicherung
Auslandsreisenden wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die Sachlage ist folgende: Über den Arbeitgeber sind auf Dienstreisen nur Unfälle versichert. Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken in der Regel nur den europäischen Raum ab und außerdem nur einen Teil der Kosten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es z. B. bei der HUK oder bei Banken und Sparkassen für ca. € 15 im Jahr.
Impfungen
Die bei Auslandsdienstreisen vorgeschriebene Schutzimpfungen (Pflichtimpfungen), z. B. gegen Cholera oder Gelbfieber, und dienstliche empfohlene Impfungen gegen Erkrankungen in Infektions- und Endemiegebieten werden durch das Hochschulärztliche Institut der RWTH kostenfrei vorgenommen; den Dienstreisenden werden lediglich die Kosten für den Impfstoff berechnet.
Bei der Reisekostenabrechnung können daher nur solche Impfungen abgerechnet werden, die durch das Hochschulärztliche Institut der RWTH durchgeführt wurden; im Rahmen der reisekostenrechtlichen Bestimmungen werden die Kosten für den Impfstoff übernommen.
Die Impfung wird nach Absprache mit dem Hochschulärztlichen Institut (Tel. 94444) vorgenommen.
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