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Ziel:
Die im Werkzeugmaschinenlabor vorhandenen festen und beweglichen Einrichtungen stellen erhebliche Werte dar und sind entsprechend schonend und fürsorglich zu behandeln und den Vorschriften entsprechend zu warten und zu pflegen. Die Verwendung von Materialien sollte möglichst sparsam erfolgen. Für Schäden, die aus Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit entstehen, werden die Mitarbeitenden haftbar gemacht. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, unaufgefordert für Ordnung und Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, dem Institutsgebäude und im Bereich der Außenanlagen Sorge zu tragen.
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Subprozesse:
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1. EDV
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2. Gebäude und Räume
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3. Geräte und Komponenten
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4. Maschinen und Anlagen
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
WZL-Handbuch-CR
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