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Ziel:
Die vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung kann im Rahmen von regulären Arbeitsgesprächen erfolgen und wird durch den direkten Vorgesetzten durchgeführt.
Die Durchführung und der Inhalt der Unterweisung sind von Unterweisendem und Unterwiesenen schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung wird in der Buchhaltung mit der Personalakte vereinnahmt. Kopien gehen an den Vorgesetzten und den Unterwiesenen.
In der Wiederholungsunterweisung kann anders als bei der Erstunterweisung auf allgemeine Aussagen zu Betrieb und Arbeitsplatz verzichtet werden. Es sollten vor allem folgende Punkte angesprochen werden:
- Unfälle und Unfallursachen
- Beinahe-Unfälle
- Störfälle
- Arbeitsvorgaben
- Arbeits- und Betriebsanweisungen
- Arbeitsverfahren
- Transport- und Lagerfragen
- Verbesserungsmaßnahmen
- bisher übersehene oder nicht bekannte Gefährdungen
- Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen
- Verhalten bei Störfällen
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Marcel Fey
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