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Es gelten folgende Regelungen:
- Briefe ins außereuropäische Ausland, z. B. in die USA, werden wie bisher von der Absenderin/dem Absender mit "Luftpost" versehen, da sie andernfalls per Schiff transportiert würden.
- Briefe ins europäische Ausland werden von der Zentralen Poststelle g r u n d s ä t z l i c h mit "Premium" bzw. "Luftpost" versehen.
- Um der Poststelle die Arbeit zu erleichtern und bei größeren Briefmengen, sind die Absendenden gebeten, selbst für den Vermerk "Luftpost" oder "Premium" Sorge zu tragen. Wenn der Vermerk mal vergessen wird, holt die Zentrale Poststelle dies nach. Man sollte sich nur nicht 100%ig darauf verlassen.
- Postsendungen ohne Eilbedürftigkeit müssen ausdrücklich mit "Second-Class-Service" bzw. "ECO" gekennzeichnet werden. Vorteil: Sie sind billiger (Mögliche Anwendung z. B. bei Einladungen für Tagungen o. ä., die oft 1/2 Jahr im voraus verschickt werden.)!! Eine Nicht-Kennzeichnung bewirkt nicht, dass die Sendungen auf diese Weise verschickt werden. Hier tritt dann wieder die Zentrale Poststelle in Aktion und versieht nicht gekennzeichnete Briefe mit dem Stempel "Luftpost" oder "PRE".
Und nun das Wichtigste:
- Entgegen anderer Annahmen werden auch die mit "Luftpost" oder "PRE" gekennzeichneten Sendungen mit einem Privatunternehmen, nun via Schweiz, verschickt. Zuvor gingen die Sendungen via Stockholm, wovon das Privatunternehmen wegen der vielen Reklamationen aufgrund langer Transportzeiten jedoch Abstand genommen hat.
- Ein Versand über die Bundespost durch die Zentrale Poststelle ist dennoch möglich, wenn man diese Sendungen separat hält und ausdrücklich vermerkt, dass diese Versandart gewünscht wird.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Nadja Poniatowski
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