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Ziel:


Bei Anlieferung wird überprüft, ob der Gefahrenstoff für die Verwendung freigegeben ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jeder Gefahrenstoff jeweils explizit für EINEN Nutzer und für EINEN Standort bestimmt, registriert und freigegeben wird.

Die Warenannahme informiert den Nutzer, damit dieser die Ware unmittelbar abholt und vorschriftgemäß lagert. Hier sind die jeweiligen Lagervorschriften über Ort und Menge zu beachten. Ist der Nutzer nicht erreichbar, dann wird der Stoff durch die Warenannahme zwischengelagert.
Kleine Gebinde <=1Liter werden für Dauer einer Nacht im Lösemittelschrank deponiert. Befindet sich der Nutzer in Urlaub und kann kein Berechtigter den Stoff in Empfang nehmen, so ist dieser, ebenso wie alle größeren Gebinde im Gefahrenstofflager bzw. in bestimmten Fällen (Öle, Kühlmittelstoffe und deren Zusatzstoffe) im Öllager zu deponieren.

Gefahrenstofflager und Öllager sind mit Regalen und Sicherheitsschränken ausgestattet, die nur bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Permanente Belüftung mit Frischluftanteil sorgt für entsprechenden Luftaustausch. Im Gefahrstofflager besteht die Möglichkeit, den Luftwechsel zu verdoppeln; dies ist bei Um-/Abfüllarbeiten zwingend vorgeschrieben.

Grundsätzlich dürfen lt. Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) nur die in 1 Schicht verarbeitbaren Mengen an Gefahrenstoffen in entsprechenden Behältnissen im Arbeitsbereich und die in 2 Stunden verarbeitbaren Mengen am unmittelbaren Arbeitsplatz gelagert werden.

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Johannes Windelen


 
 
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