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Ausbildungshandbuch für mathematisch-technische Softwareentwickler
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Ziel:

Ausbildungshandbuch für mathematisch-technische Softwareentwickler

Prozessablauf:

Prozessbeschreibung:

1.) Ausbilder und Mentor

In jedem Lehrstuhl gibt es einen Ausbilder, der für die Leitung der Ausbildung zuständig und Ansprechpartner bei Problemen aller Art ist. Die jeweiligen Ausbilder kann man dem Diagramm oben entnehmen.

Zusätzlich wird für jeden Auszubildenden ein Mentor benannt, der für die praktische Ausbildung verantwortlich ist und die Einweisung in die Betriebsmittel (Betriebssystem, Textverarbeitung, Kopierer etc.), die Verteilung der praktischen Aufgaben, das Heranführen an ein Projekt und die weitere Projektüberwachung übernimmt (siehe Rahmenplan).

2.) Ansprechpartner in IT-Center, Personalrat und Personalstelle

Leiter der theoretischen Ausbildung im IT-Center ist Herr Benno Willemsen. Er ist über seine Sekretärin Frau Renate Didolff erreichbar (Tel.: 29233). Diese kann auch in allen organisatorischen Dingen Auskunft geben. Die Auszubildenden können sich auch jederzeit an die Semestersprecher, die Jugendvertretung JAV (Tel: 28432) oder direkt an den Personalrat (Tel: 94168, 94169) wenden. Für Fragen rechtlicher Art ist Frau Petra Cohnen (Tel.: 99379) zuständig. Sie ist die Leiterin der Berufsausbildung an der RWTH Aachen.

3.) Arbeitszeiten

Je nach Lehrstuhl und Abteilung sind die Arbeitszeiten verschieden. Der Ausbilder gibt sie Euch bekannt. Soll von den üblichen Arbeitszeiten abgewichen werden, so ist das mit dem Ausbilder abzusprechen.

Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt das Institut geschlossen. Diese Stunden müssen vorgearbeitet oder es muss Urlaub genommen werden. Die Vorarbeitszeit wird jedes Jahr neu berechnet und rechtzeitig bekanntgegeben.

4.) Verwaltung

Die in der Hochschulverwaltung zuständige Stelle für Auszubildende ist das Dezernat Personal: 8.2 Personalangelegenheiten des nichtwissenschaftlichen Personals, Gebäudenummer 119, Templergraben 86 (Backsteingebäude). Die Verwaltung ist für alle den Ausbildungsvertrag betreffenden Fragen zuständig. Dort wird z. B. der Ausbildungsvertrag unterschrieben. Außerdem wird hier die Personalakte geführt. Unter diesem Link ist die Abteilung 8.2 (Personalangelegenheiten) zu erreichen.

5.) Vorlesungen

Die Vorlesungen sind unterteilt in Pflicht- und Wahlvorlesungen. Zu den Vorlesungen gehören Übungen, an denen ebenso wie an den Vorlesungen teilgenommen werden muss. Die Teilnahme an einer sofort der Vorlesung folgenden abschließende Klausur ist Pflicht. Eine Nachschreibemöglichkeit ist grundsätzlich gegeben. Bei Nichterscheinen zu Vorlesungen und/oder Übungen wird der entsprechende Ausbilder vom IT-Center informiert. Zusätzlich sind für die meisten Vorlesungen Sprechstunden eingerichtet, die genutzt werden sollten!

Es existiert ein Regelwerk welches eine Klarstellung der Abläufe der Ausbildung am IT-Center beabsichtigt. Für alle Betreuer, Mentoren und Auszubildenden wird dargestellt, welche Abläufe einzuhalten sind. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Schulungsbetrieb im IT-Center um verbindliche vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen handelt, die von den Auszubildenden zu besuchen sind. Ihr findet diese Regeln hier.

6.) Fragen zu Vorlesungsinhalten

Bei Problemen mit den Vorlesungsinhalten können zunächst die Sprechstunden im IT-Center besucht werden. Einzelne Fragen können auch die Mentoren oder der Ausbilder beantworten.

7.) Internetseiten des IT-Centers

Hier stehen Informationen zur aktuellen MATSE-Ausbildung für Auszubildende, Mentoren und Ausbilder, die vom IT-Center regelmäßig aktualisiert werden. Von hier aus gehen Links zu allen Seiten, die für die Ausbildung von Interesse sein können.

8.) Datenschutz

Bei der Einstellung hat jeder Auszubildende unterschrieben, dass er keine Daten, die seine Arbeit im Institut betreffen, nach außen gibt. Sie unterliegen dem Datenschutz. Außerdem sind bestimmte Daten der Auszubildenden geschützt. Dazu gehören z. B. die Noten.

9.) Netzwerk und Rechner

Zu Netzwerkfragen steht die zentrale EDV zur Verfügung. Ihr erreicht sie unter der Telefonnummer 27599, unter der Mailadresse wzl-helpdesk@wzl.rwth-aachen.de bzw. in den Räumen 10 bis 15 im Erdgeschoss, Block 53B.

Für den Ausbildungslaptop sind die Auszubildenden selbst verantwortlich.

10.) Büromaterial

Büromaterial kann in der Dokumentation, Raum 003 Block 53B, mit dem Formular "Bedarfsanforderung über Büromaterial" besorgt werden. Dieses Formular liegt in der Dokumentation vor; es muss mit einer VA versehen und vom Mentor oder vom Ausbilder unterschrieben werden. Öffnungszeiten der Dokumentation:

Mo - Mi:7:30 - 12:3013:00 - 15:30
Do:7:30 - 12:3013:00 - 15:00
Fr:7:30 - 12:3013:00 - 14:30

11.) Werkzeugmarken

Werkzeugmarken bekommt Ihr gegen Eure Unterschrift von Herrn Willi Thomas. Die Berechtigung zum Ausleihen eines Buches wird durch Abgabe einer Werkzeugmarke erworben. Besitzt man keine solche Marke, so kann der Mentor hierfür eine Unterschrift in der Bibliothek leisten.

12.) Zugangschip, Foto, Büroschlüssel, Nachtkarte

Chip/Foto
Der blaue Chip dient außerhalb der Dienstzeiten (zwischen 18.00 und 07.00 Uhr) als Türöffner für die Eingänge von WZL, ADITEC und der Maschinenhalle. Zusätzlich gilt dieser Chip als Türöffner für Zwischen- und Eingangstüren besonders geschützter Räume. Du erhältst den Chip bei Vorlage des Laufzettels für die Einstellung (täglich zwischen 11:00h und 12:00h) in der Dokumentation.
Während Du den Chip in der Regel (nach der Hinterlegung von 10 Euro) direkt mitnehmen kannst, muss für das Mitarbeiterfoto erst ein Foto (Termin laut Dokumentation) angefertigt werden. Das Mitarbeiterfoto dient der Archivierung und der Lehrstuhldarstellung im Haus, es erscheint nur dann auf der WZL-Internetseite wenn beim Einstellungsformular die betroffene Stelle angekreuzt wurde.

Büroschlüssel
Du erhältst in der Dokumentation bei Vorlage des Laufzettels für die Einstellung einen Büroschlüssel, damit Du auch bei Abwesenheit Deiner Bürokollegen ins Büro kommst.
Für den Erhalt des Büroschlüssels empfiehlt es sich, zusätzlich zur entsprechenden Büronummer die Schlüsselnummer des Büroschlüssels zu kennen. Dein Betreuer wird Dir darüber Auskunft geben können bzw. dies zusätzlich auf dem Laufzettel der Einstellung angeben.

Nachtkarte
Die blaue Nachtkarte ist eine Bescheinigung, die es Dir erlaubt, auch nach dem offiziellen Dienstschluss Deiner Tätigkeit nachzugehen. Sie muss insbesondere aus versicherungstechnischen Gründen und für Kontrollen durch die Hochschulwache immer mitgeführt werden.
Du erhältst die Nachtkarte zusammen mit dem Chip in der Dokumentation. Die Nachtkarte hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Dir gegebenenfalls in der Dokumentation rechtzeitig verlängert werden.

13.) Vorlagen im WZL

Die Vorlagen befinden sich im WZL-Handbuch.

14.) Postverteilung

Die Postfächer der einzelnen WZL-Mitarbeiter befinden sich in den Sekretariaten der einzelnen Lehrstühle. Diese befinden sich auf der 2. Etage im Manfred-Weck Haus.

LehrstuhlName
Raum
Tel.
PSFrau Glasemann
209
-27555
TFFrau Helming
215
-27402
WMFrau von Hagen
212
-27408
MQFrau Behrendt
218
-27422

Herr Schüller (Hausmeister) hat sein Fach im Sekretariat des Geschäftsführers.

Auf der 2. Etage im Neubau Raum 207 stehen die Fächer der einzelnen Lehrstühle, der Dienstleistungsabteilungen, des IPT und das Fach für den Postausgang.

15.) Telefonieren

Man soll sein Telefongespräch planen, freundlich sein, seinen Namen deutlich aussprechen, den Namen des Gesprächspartners notieren und sich Gesprächsnotizen machen.

Nimmt man Anrufe für Bürokollegen entgegen, so soll man hilfsbereit sein, auf jeden Fall den Namen und die Telefonnummer des Anrufers notieren und gegebenenfalls auch den Grund des Anrufs. Dem Kollegen ist eine gut sichtbare Nachricht oder eine E-Mail mit Angabe des Datums, der Uhrzeit und des eigenen Kurzzeichens zu hinterlassen.

Private Gespräche sollen auf ein Minimum reduziert werden. Nach Erhalt der Telefonrechnung sollen die Gebühren fristgerecht in der Buchhaltung, Block 54a, 3. Etage, bezahlt werden.

Art
Vorwahl
Dienstliche Gespräche
"0" vorwählen
Private Gespräche
"19" vorwählen


Telefonlisten des WZL und des IPT
Die Telefonlisten enthalten Informationen über den Namen, das Namenskürzel, die interne Telefonnummer und die Raumbezeichnung der Mitarbeitenden.

Zusätzlich enthält die Telefonliste des WZL Abkürzungen für die einzelnen Lehrstühle, für die Buchhaltung, die Dokumentation usw. Sie werden in der folgenden Tabelle erläutert.

WZL
Lehrstuhl
MQ
Lehrstuhl für Fertigungsmesstechnik und Qualitätsmanagement
PS
Lehrstuhl für Produktionssystematik
TF
Lehrstuhl für Technologie der Fertigungsverfahren
WM
Lehrstuhl für Werkzeugmaschinen

Steht statt des „-“ ein „H“, so handelt es sich um ein Haustelefon, das von außerhalb der Hochschule nicht erreichbar ist.

Ausrufe
über Ausrufanlage:

Für Ausrufe über die Ausrufanlage (Lautsprecher in allen Räumen) sind die Sekretariate der Lehrstühle zuständig. In den Büros des Neubaus sind Ausrufe nicht zu hören.

in den Hallen:

In der alten Halle werden Ausrufe auf der Tafel in der Halle angezeigt, und es ertönt ein Signal, um auf den neuen Ausruf hinzuweisen.

In der neuen Halle ist die Anzeigetafel noch nicht installiert. Ein Ausruf kann nur gehört werden.

Telefonverzeichnis
Das WZL-Telefonverzeichnis wird durch die Einträge in Lotus automatisch erstellt. Deshalb tragt bitte dort Eure Telefon- und Raumnummer ein. Das aktuelle Telefonverzeichnis liegt im Intranet oder in Lotus im WZL-Lotusportal unter Raumplan/Telefonliste.


RWTH-Telefonbuch
In der RWTH findet Ihr Telefonnummern u. a. mit der Suchfunktion des Campus-Systems.

16.) Kurzzeichen

Alle Angestellten bekommen von der Buchhaltung ein Kurzzeichen, das eindeutig für jede Person im gesamten WZL und IPT ist. Es wird den Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung mitgeteilt. Dieses Kurzzeichen begleitet euch die ganze Ausbildung hindurch und wird bei Übernahme weitergeführt.

17.) Urlaub

Urlaub wird, nachdem ein Antrag vom Ausbilder unterschrieben wurde, in Lotus beantragt. Euer Mentor zeigt Euch, wie es geht.

Die gewünschte Urlaubszeit muss vorher mit Ausbilder/in und Mentor/in abgesprochen werden. Genehmigter Urlaub an einem Tag, an dem die Auszubildenden eine Veranstaltung im IT-Center haben, gilt rückwirkend als nicht genehmigt, falls er nicht von einer bzw. einem Ausbilderin bzw. Ausbilder genehmigt wurde. Dabei vertreten sich alle Ausbilder/innen im WZL (Gli, Mie, Wlf, Brand) gegenseitig. Vertreterin von Olga Wolf ist in diesem Fall Christiane Müller.
Erlangt der Auszubildende Kenntnis über einen im IT-Center gegebenen Kurs, NACHDEM sein Urlaub schon genehmigt ist, so hat er unverzüglich (!) seinen Ausbilder zu informieren.

Der Urlaub für Auszubildende, die regelmäßig 5 Tage in der Woche arbeiten, beträgt 29 Arbeitstage.


Der Urlaub ist in der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen. Ausnahmefälle müssen mit dem Ausbilder abgesprochen werden. Heiligabend und Sylvester sind frei. Während der dreimonatigen Probezeit steht dem Auszubildenden kein Urlaub zu. Weiteres findet man im Urlaubshandbuch.

18.) Dienstfreie Tage

Dienstfreie Tage (hier: Rosenmontag) sind genau dann Urlaubstage, wenn sie in einen zusammenhängenden Urlaub fallen (z.B. Montag, der 23. 2. 98, ist Rosenmontag; Urlaub vom Montag, dem 23. 2., bis zum Freitag, dem 27. 2., bedeutet 4 Urlaubstage; Urlaub vom Freitag, dem 20. 2 ., bis zum Freitag, dem 27. 2. bedeutet 6 Urlaubstage.). Diese Regelung ist abhängig vom jeweiligen Tarifabschluss.

19.) Sonderurlaub

Fälle für Sonderurlaub (z.B. Todesfall in der nahen Verwandtschaft), werden im Urlaubshandbuch beschrieben.

20.) Reisekosten Heimfahrten

Fahren Auszubildende nach Hause zu ihrem ersten Wohnsitz und ist dieser mindestens 3 Std Fahrzeit entfernt, so erhalten sie eine Reisekostenerstattung. Die Formulare dazu erhält man von der RWTH-Verwaltung (vom Personalsachbearbeiter, S. 3 Verwaltung).

Für die Rückvergütungen von Heimfahrten bitte das "Merkblatt für Auszubildende zur Erstattung von Fahrkosten und Reisekosten" beachten.

21.) Krankheit

Bei Krankheit muss das entsprechende Sekretariat zum Dienstbeginn benachrichtigt werden. Ebenso ist der Ausbilder zu unterrichten. Die Telefonnummern der jeweiligen Sekretariate sind unter Punkt 14 Postverteilung aufgeführt.

Bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Tagen muss ein ärztliches Attest im Sekretariat vorgelegt werden. Weitere Regelungen sind lehrstuhlspezifisch und können beim Ausbilder nachgefragt werden.

22.) Sonstige Abwesenheit

Besuche von Ärzten, Behörden u. a. sind nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit zu machen. Anderenfalls werden die Auszubildenden so dafür freigestellt, dass möglichst wenig Arbeitszeit verloren geht und keine Vorlesungen bzw. Übungen ausfallen. Auf jeden Fall ist der Ausbilder und der Mentor bzw. das Sekretariat zu informieren.

23.) Führen des Ausbildungsnachweises

Jeder Auszubildende muss einmal monatlich einen Ausbildungsnachweis erstellen. Das darf während der Arbeitszeit geschehen. Der Ausbildungsnachweis ist bis spätestens dem 10. des Folgemonats bei Tibros hochzuladen.

Weitere Sonderregelungen dürfen nur im Vorfeld mit dem Ausbilder abgeklärt und müssen schriftlich niedergelegt werden.

Der Ausbildungsnachweis dient dazu, einen schnellen und gründlichen Überblick über die praktische und theoretische Ausbildung zu bekommen und eventuell vorhandene Probleme rechtzeitig zu erkennen. Er verhilft zu einer erneuten Auseinandersetzung des Auszubildenden mit den Lerninhalten und der Arbeit. Darüber hinaus ist er Nachweis für vermittelte Inhalte. Die Ausbildungsnachweise sind vom Auszubildenden bis zum Ende der Ausbildungszeit aufzubewahren und müssen bei der mündlichen Abschlussprüfung im Original vorgelegt werden. Bei schlechter Führung droht ein Ausschluss aus der Prüfung.

Die Vorlage für den Ausbildungsnachweis ist hier für die Auszubildenden hinterlegt.

24.) Zeugnisse

Das WZL stellt den geeigneten Auszubildenden (nach Anfrage) vor der Prüfung an der IHK eine Bescheinigung aus, durch die die Anmeldung zur Prüfung ermöglicht wird. Weiterhin erhalten die Auszubildenden ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und auf Wunsch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

Vom IT-Center erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis, in dem alle besuchten Vorlesungen mit den Noten der Klausuren vermerkt sind.

Das endgültige Zeugnis, das sowohl die Note der theoretischen als auch die Note der praktischen Prüfung enthält, und das Berufszeugnis, das keine Noten enthält, sondern nur den Berufsabschluss bescheinigt, werden von der IHK nach bestandener Abschlussprüfung ausgestellt.

25.) Wiederholen der Prüfung an der IHK

Wird die Prüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, sie bis zu zweimal zu wiederholen. Danach ist keine Wiederholung möglich.

Es müssen nur die Teile nachgeholt werden, die nicht bestanden wurden.

26.) Vorziehen der Prüfung an der IHK

Ein Vorziehen der Abschlussprüfung ist in Absprache mit dem Institut und dem RZ bei hervorragenden Leistungen möglich.

27.) Nützliche Links

Homepage des WZL

Homepage der RWTH

Homepage des IT-Centers der RWTH

Es existieren Regeln, die die Abläufe der Ausbildung am IT-Center und in der Praxis klarstellen sollen. Für alle Ausbilder, Mentoren und Auszubildenden wird dargestellt, welche Abläufe einzuhalten sind. Hier werden speziell die Voraussetzungen am Arbeitsplatz, der betriebliche Rahmenplan, die zeitliche Gliederung Theorie, der Leitfaden praktische Ausbildung, der Ausbildungsnachweis, das Regelwerk, die Pflicht- und Wahlveranstaltungen und die vorgezogene Prüfung behandelt. Dieses Regelwerk ist hier zu finden.

Legende:

V=verantwortlich, M=mitwirkend, I=zu informieren
MA=verantwortlicher Mitarbeiter, Prof=Professor, OI=Oberingenieur, GL=Gruppenleiter, Assi=Assistent, "-" =keine Zuordnung

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  WZL-Personalangelegenheiten


 
 
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