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Ziel:


- Laseranlagen der Klasse 3B und 4 dürfen nur von eingewiesenen Personal bedient werden

- Personal muß mindestens jährlich unterwiesen werden

- Unbefugte dürfen während des Betriebs nicht unbeabsichtigt in den Laserbereich gelangen

- Schutzausrüstung (undurchdringliche Verkleidung, Schutzbrille) sind zu benutzen

Aufgrund der Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen können an dieser Stelle nicht alle Dokumente aufgeführt werden. Weitere Informationen sind über die [RWTH Abt. 11.1] zu beziehen.

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Axel Kaunzner


 
 
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