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Ziel:
- Laseranlagen der Klasse 3B und 4 dürfen nur von eingewiesenen Personal bedient werden
- Personal muß mindestens jährlich unterwiesen werden
- Unbefugte dürfen während des Betriebs nicht unbeabsichtigt in den Laserbereich gelangen
- Schutzausrüstung (undurchdringliche Verkleidung, Schutzbrille) sind zu benutzen
Aufgrund der Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen können an dieser Stelle nicht alle Dokumente aufgeführt werden. Weitere Informationen sind über die [RWTH Abt. 11.1] zu beziehen.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Axel Kaunzner
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