|
|
|
Ziel:
Durch die unten beschriebene Vorgehensweise und die angegebenen Links wird ein dem EU-Rahmenprogramm konformes Vertragsmanagement gewährleistet. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass der Forschungsantrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des WZL vereinbar und dessen Umsetzung unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
|
Prozessablauf:
|
Prozessbeschreibung:
| Nr. | Prozessschrittbeschreibung | Unterlagen | V | M | I |
| 1. | Ein Vorvertrag zur Regelung künftiger Verhältnisse im Konsortium ist nicht obligatorisch.
In aller Regel ordnen die Vertragspartner ihre
Beziehungen untereinander in einem Konsortialvertrag (consortium agreement).
Manchmal erfordern jedoch die Umstände z. B. die Sicherung schutzwürdiger Rechte an den F&E-Ergebnissen oder besondere Vertraulichkeitsregelungen
im Vorfeld des Konsortialvertrages bereits während der Partnerwahl. Hier ist es ratsam, einen Vorvertrag abzuschließen. Der Vorvertrag hat eine rechtliche Bindung für die Beteiligten.
Seine wesentlichen Inhalte sind:
- Verantwortlichkeiten festlegen,
- Ressourcenplanung,
- Vertraulichkeitsregelung,
- Vertragsstrafen,
- Regelungen über die Verbreitung und Nutzung, Verwertung von projektbezogenen Kenntnissen und bereits existierendem Know-how,
- anzuwendendes Recht, Gerichtsstand.
|
| P1 | P2 | - |
| 2. | Einreichung des Projektvorschlages
(je nach Ausschreibung 1- bis 3-stufiges Verfahren) |  | K | - | - |
| 3. | Nach der Begutachtung der Projektvorschläge erstellt die Kommission eine Liste der Projekte, die zur Förderung vorgeschlagen werden, und geht mit diesen Konsortien umgehend in die Vertragsverhandlung.
Für die Vorbereitung der Verträge müssen die Konsortien die sogenannten Contract Preparation Forms (CPF) ausfüllen, die für jedes Instrument spezifisch sind.
Zur Erleichterung des Ausfüllens der Formulare steht der sogenannte CPF-Editor zur Verfügung. |
| EK | K, PP | - |
| 4. | Die Europäische Kommission überträgt ein großes Maß an Verantwortung auf die einzelnen Projektpartner. Es wird daher unbedingt empfohlen, den Konsortialvertrag vor der Unterzeichnung des EU-Vertrages mit der Kommission zu unterzeichnen, da sonst bestimmte rechtliche Optionen, die der Mustervertrag ausdrücklich vorsieht, nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für Exzellenznetze und integrierte Projekte sind Konsortialvereinbarungen grundsätzlich vorgeschrieben und müssen vor Vertragsunterzeichnung abgeschlossen sein.
Wesentliche Bestandteile des Konsortialvertrages sind :
- Fragen der internen Organisation im Rahmen des Projektmanagements,
- die Haftung,
- die Informations- und Geheimhaltungspflicht
- sowie der Schutz des geistigen Eigentums.
Die Europäische Kommission ist keine Vertragspartei dieser Vereinbarung. |
| P1 | P2 | - |
| 5. | Für die beiden neuen Instrumente Integrierte Projekte (IP) und Exzellenznetzwerke (NoE) stellt die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eine attraktive Alternative zum Konsortialvertrag dar, um als Regelungsinstrument zwischen den Projektpartnern zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit in Forschungsprojekten zu dienen.
Die EWIV ist die erste dem europäischen Recht unterstehende Unternehmensform, aufgrund derer wirtschaftliche Interessen verfolgt werden können. |
| P1 | P2 | - |
| 6. | Für die Durchführung eines Forschungsprojektes schließen Kommission und Konsortium einen Vertrag ab, in dem alle Rechte und Pflichten geregelt sind. Diese Verträge basieren auf einem sog. Mustervertrag, der je nach Maßnahmentyp angepasst wird. Dieser Modellvertrag richtet sich an die Vorgaben des Rahmenprogramms und der Beteiligungsregeln.
Im "Vertragskörper" sind zahlreiche grundlegende projektbezogene Daten festgehalten:
- Titel und Zweck des Projekts,
- Dauer,
- Konsortiumspartner,
- Kosten und finanzielle Zuwendungen der Europäischen Kommission,
- Berichterstattung,
- Zahlungsmodalitäten und ggf.
- spezifische Klauseln für Projektbesonderheiten.
Weiterhin wird die Art und Weise von Vertragsänderungen wie auch das anzuwendende Recht und der Gerichtsstand in Streitfällen präzisiert.
Die Anhänge sind integrale Bestandteile des Vertrags:
Anhang I (technischer Anhang)
beschreibt die Projektaufgaben, welche im Rahmen des Vertrags durchgeführt werden sollen,
Anhang II
umfasst die allgemeinen Bedingungen, d. h. Details zu rechtlichen und administrativen Regelungen, Verbreitungs- und Verwertungsrechten sowie finanzielle Vorgaben,
Anhang III
regelt spezifische Bedingungen, die für den jeweiligen Maßnahmentyp zutreffen.
Formblatt A
Beitrittserklärung aller Projektpartner zum Vertrag mit Ausnahme der Konsortialführerin bzw. des Konsortialführers, die bzw. der als Einzige/r den Hauptvertrag mit der Kommission unterschreibt,
Formblatt B:
Formular für neu hinzukommende Vertragspartner,
Formblatt C:
Finanzerklärung der Projektteilnehmer.
Die Koordinatorin bzw. der Koordinator unterzeichnet den Vertrag mit der Kommission für das Konsortium. |
| K | EK | PP |
| 7. | Einholung der Unterschriften der Projektpartner in einer von Größe und Umfang des Konsortiums abhängigen Zeitvorgabe auf dem vorgegebenen Formblatt A. Auf diese Weise treten die Partner dem Vertrag bei und werden unmittelbare Vertragspartner der Europäischen Kommission.
|
| K | PP | - |
Legende:
V=verantwortlich, M=mitwirkend, I=zu informieren
MA=verantwortlicher Mitarbeiter, Prof=Professor, OI=Oberingenieur, GL=Gruppenleiter, Assi=Assistent, "-" =keine Zuordnung
P1=Partner 1, P2=Partner 2, K=Koordinator/in, EK=Europäische Kommision, PP=Projektpartner
|
Anmerkungen, Links und Kommentare: Nähere Erläuerungen zu den geläufigsten Abkürzungen in der Vertragsphase: Glossar
Erläuterungen zum Vorgehen bei EU-Forschungsprojekten
Zur Sicherung der geistigen Eigentumsrechte hat die Europäische Kommission einen Leitfaden veröffentlicht: Leitfaden
Aufgrund der sehr komplexen Vorgehensweise bei EU-Forschungsprojekten bietet das EU-Büro, KoWi und HGF in einer gemeinsamen Initiative (Beratungsstrukturen zum 7. FRP) eine Unterstützung für deutsche KoordinatorInnen im Projektmanagement
|
Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Alexander Hassis
|
|
|