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Ziel:

Der Jahresurlaub ist frühzeitig einzuplanen und mit den dienstlichen Aufgaben abzustimmen.

Prozessablauf:

Prozessbeschreibung:

Nr.ProzessschrittbeschreibungUnterlagen
V
M
I
1.Urlaub?
MA
-
-
2.Urlaub beantragen
Rechtzeitig, d. h., sobald die Termine feststehen, mindestens aber eine Woche im Voraus.
LotusNotes-Kalender: "WZL",
"Urlaub"
MA
-
-
3Urlaubsantrag bearbeiten
GL und OI bearbeiten die Urlaubsanträge.
Ggf. schaltet Vorzimmer die Urlaubsanträge frei.
GL/OI/
Sek
-
-
4.MA informieren
MA bekommt per Mail eine Information über die Genehmigung / Ablehnung.
E-Mail
-
-
-
1.Krankmeldung?
5.Vorzimmer informieren
Das zuständige Sekretariat wird umgehend über die Abwesenheit auf Grund von Krankheit unterrichtet. Wenn dort niemand zu erreichen ist, bitte bei der Personalverwaltung anrufen. (27605/26790)
MA
-
Sek
6Krankheitstag(e) in WZL-Abwesenheits-DB eintragen
Die Mitarbeiter/innen in den zuständigen Sekretariaten tragen Krankheitstage in der WZL-Abwesenheitsdatenbank ein
WZL-Abwesenheitsdatenbank unter Lotus
Sek
-
-
7.Vorgesetzte/n informieren
Die Information der/des Vorgesetzten erfolgt automatisch aus der WZL-Abwesenheitsdatenbank.
Email (erfolgt automatisch)
Sek
-
Vorg
8.Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben
Bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen (Wochenende und Feiertagen zählen mit) ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im zuständigen Sekretariat abzugeben. Diese hat spätestens am 3.Tag der Abwesenheit oder dem darauffolgenden Arbeitstag (zumindest in Kopie) vorzuliegen.

Folgebescheinigungen
Sollte sich der krankheitsbedingte Arbeitsausfall verlängern, so ist eine entsprechende ärztliche Folgebescheinigung umgehend im zuständigen Sekretariat abzugeben. Auch hier werden die Fehltage vom Sekretariat in die WZL-Abwesenheits-Datenbank eingetragen.
Arbeitsunfähigkeits-/Folgebe-
scheinigung
MA
-
Sek
9.Weiterleitung an die WZL-Buchhaltung
Die Mitarbeiter/innen der Sekretariate leiten die Originale der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ggfs. vorhandener Folgebescheinigungen nach Erfassung der Krankheitstage in der WZL-Abwesenheitsdatenbank umgehend an die WZL-Buchhaltung weiter.
Arbeitsunfähigkeits-/Folgebe-
scheinigung
Sek
-
Buh
10.Gesundmeldung
Sobald Sie wieder gesund sind und die Arbeit wieder aufnehmen, müssen Sie dies in der WZL-Personalbuchhaltung per Telefon, E-Mail oder persönlich bekannt machen.
MA - Buh

Legende:

V=verantwortlich, M=mitwirkend, I=zu informieren
MA=verantwortlicher Mitarbeiter, Prof=Professor, OI=Oberingenieur, GL=Gruppenleiter, Assi=Assistent, "-" =keine Zuordnung
Buh=Buchhaltung, Vorg=Vorgesetzte/r, Sek=Sekretariat

Anmerkungen, Links und Kommentare:


Für Fragen bezüglich eines Arbeitsausfalls sind die Sekretariate der/des jeweiligen Mitarbeitenden verantwortlich.

Brückentagsregelung 2018

nach dem Beschluss der Institutsleitung sollen am WZL auch im Jahr 2018 in Summe sieben Brückentage eingerichtet werden.

Es handelt sich um die folgenden Tage:

Montag, 30.04.2018 Tag vor dem Tag der Arbeit (1 Tag)
Freitag, 11.05.2018 Tag nach Christi Himmelfahrt (1 Tag)
Freitag, 01.06.2018 Tag nach Fronleichnam (1 Tag)
Freitag, 02.11.2018 Tag nach Allerheiligen (1 Tag)
Donnerstag, 27.12.2018
Freitag, 28.12.2018 Tage nach dem 2. Weihnachtstag (2 Tage)

Für alle Vollzeitbeschäftigten starten wir daher ab dem 02.01.2018 bis zum 21.12.2018 mit je 60 Minuten Vorarbeit pro Woche, immer freitags.
Alle Teilzeitbeschäftigten müssen die für die Brückentage relevanten Stunden ebenfalls im laufenden Jahr vorarbeiten.
Die Vereinbarung über die Ausführung wird von den jeweiligen Abteilungsleitern festgelegt.

Urlaubsverwaltung

Die Urlaubsverwaltung wird durch eine Lotus-Datenbank realisiert.

Urlaubstage

Die Anzahl der Urlaubstage beträgt 30, bei Auzubildenden 29.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte bekommen 5 Arbeitstage mehr Urlaub pro Jahr. In Anfangs- bzw. Endjahr wird der Zusatzurlaub anteilig verrechnet.

Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung aus besonderem Anlass

Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung müssen grundsätzlich durch die / den Mitarbeiter(in) im jeweilig zuständigen Sekretariat beantragt werden. Eine Bewilligung erfolgt auf Basis der im RWTH Urlaubshandbuch §4 beschriebenen Voraussetzungen und Verfahrensvorgaben.

Nach Auskunft der Personalabteilung der RWTH Aachen gelten die im Abschnitt 4.2.1.1 Punkt e des RWTH-Urlaubshandbuchs aufgeführten Angaben zur Arbeitsbefreiung gemäß §29 TV-L nur für Angestellte, die keinen anderweitigen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Lohnersatzleistungen haben. Dies sind dem SGB V zu Folge nur Mitarbeiter(innen), die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören und daher keinen Anspruch auf die im Abschnitt 4.3. genannten gesetzlichen Regelungen nach SGB V §45 haben.

Schwangerschaftsurlaub (Beginn der Mutterschutzfrist) und Mitteilungspflicht

Gemäß §5 des Mutterschutzgesetzes sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber, d. h. dem Institut und dem Personalbüro, ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Niederkunft mitteilen, sobald die Schwangerschaft festgestellt wird. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes sind vom Arbeitgeber und von der Mitarbeiterin zu beachten.

Beantragt die Mitarbeiterin nach der Niederkunft einen Schwangerschaftsurlaub, so ist das Institut spätestens 1 Monat nach der Niederkunft schriftlich zu informieren.

Erwerbsminderung

Eine eventuelle Erwerbsminderung muss der/dem jeweiligen Vorgesetzten sowie der Buchhaltung schriftlich mitgeteilt werden. Von hier aus wird das Personalbüro der RWTH informiert.

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Sina Schwendemann


 
 
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