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Allgemeine Pflichten der Mitarbeiter
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Ziel:


Die Mitarbeiter des Laboratoriums für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre der RWTH Aachen (WZL) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen.

Sie sind verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und Weisungen des Vorgesetzten zum Zwecke der Unfallverhütung zu befolgen.

Die Mitarbeiter dürfen sicherheitswidrigen Weisungen nicht folgen.
Die Mitarbeiter haben die Verpflichtung, sicherheitstechnische Mängel umgehend zu beheben. Ist ihnen dieses selbst nicht möglich, sind die Mängel den Sicherheitsbeauftragten umgehend anzuzeigen. Die Arbeiten an sicherheitstechnisch mangelhaften Anlagen sind umgehend einzustellen.

Die Einweisung bzw. Anleitung der Gruppenleiter erfolgt durch die Lehrstuhlleitung bzw. die zuständigen Oberingenieure.
Für die Sicherheit der angestellten Mitarbeiter sind die Gruppenleiter bzw. die Leiter der betreffenden Dienstleistungsbereiche zuständig.
Für die Sicherheit der studentischen Hilfskräfte, Studien- und Diplomarbeiter ist der betreuende Assistent zuständig.
Mitarbeiter von Fremdfirmen (Wartungs- und Servicepersonal, Dienstleister) sind von den WZL-Betreuern mit den Unfallverhütungsvorschriften vertraut zu machen und in die besonderen Sicherheitsbestimmungen des Tätigkeitsbereiches (insbesondere der Maschinenhallen) einzuweisen.

Die Unterstützung der Abt. 11.1(Sicherheitswesen der RWTH) kann zur Einweisung angefordert werden.
Der Nachweis der Einweisung erfolgt schriftlich und wird von Unterweiser und Unterweisungsempfänger unterschrieben (s. Punkt "Unterweisungen").






Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Axel Kaunzner


 
 
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