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Ziel:
Es gibt im WZL zwei verschiedene Arten von Alarm.
1. Der Hausalarm
Der Hausalarm ist ein durchgehendes sinuskurvenartiges Alarmsignal
Bedeutung: Jemand hat den Knopf in einer der gelben Kästen gedrückt weil er sich in einer Notsituation befindet. Der Alarm ertönt über die Ausrufanlage, die gewöhnlich von den Sekretariaten genutzt wird. Jeder ist nun dazu aufgefordert, die hilfebedürftige Person im Gebäude zu finden und ev. Erste Hilfe zu leisten, etc.
Was zu tun ist:
Jemand im Gebäude (Herwart-Opitz-Haus) braucht dringend Hilfe.
Über die Melde-LEDs auf den Anzeigekästen (die jeweils an den Fahrstühlen im Eingangsbereich angebracht sind) ist ersichtlich, in welchem Bereich des Gebäudes sich der Notfall ereignet hat. Auf der Tafel werden drei Gebäudeflügel gezeigt, die jeweilige Meldelampe für den entsprechenden Gebäudeflügel leuchtet auf.
Falls keine Person in Notlage gefunden werden kann, ist das Gebäude zu verlassen wie bei einem Feueralarm. Möglicherweise wurde aufgrund eines Feuers oder Rauchentwicklung der Hausalarm anstatt des Feueralarms ausgelöst. Es gilt also weiterhin Aufmerksamkeit für die Situation.
2. Der Feueralarm
Ein grelles, lautes Alarmsignal ertönt, das von einem durchdringenden Schrillen begleitet wird. Gleichzeitig wird ein Signal an die Feuerwehr geschickt die dann in jedem Fall mit einem Löschzug ausrückt.
Es gibt KEINEN Grund, bei Feueralarm im Gebäude zu bleiben.
Was zu tun ist:
Ohne Umschweife das Gebäude verlassen!!!
Sitzenbleiben kann im Ernstfall Menschenleben kosten; nicht nur das eigene sondern auch das Leben derer, die HIlfe leisten, wie z.B. beherzte Kollegen oder Feuerwehrleute.
Es gibt für jedes Gebäude so genannte Sammelplätze (auf den Notfall- und Fluchplänen verzeichnet) auf denen man sich versammelt. Im Alarmfall die Kollegen gleich mitnehmen und sich vor dem Haupteingang des herwart Opitz-Hauses (Laderampe), aufstellen und auf weitere Anweisungen der Feuerwehr warten.
Was bei Feueralarm niemals getan werden darf:
Niemals im Falle eines Alarms die Fahrstühle benutzen. Aufgrund von starker Rauchentwicklung reagieren die Lichtschranken der Aufzugtüren auf die Rauchpartikel, die Türen schließen nicht und Eerstickungstod droht! Zusätzlich kann das Feuer bereits Teile der Aufzuganlage beschädigt haben!
Bei einem Feueralarm schließen sich automatisch die Verbindungstüren zu den Trakten, an denen der Alarm ausgelöst worden ist, und aus den Sprenkleranlagen wird Löschwasser versprüht. Die Brandstelle wird für einige Zeit hermetisch abgeriegelt. Trotz verschlossener Brandschutztüren befinden sich am Ende des Traktes Türen, die dann noch zu nach außen öffnen sind.
Brandschutztüen dürfen unter NICHT mechanisch verriegelt oder festgeklemmt werden!!!
Für weitere Fragen zum Brandschutz und Notfall gibt es einen Beauftragten der RWTH.
Herr Hellberg hat die Nummer 80-94244 und gibt gerne über alles wissenswerte Auskunft.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Johannes Windelen
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