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Ziel:
Als Sicherheitseinrichtungen werden alle technischen Einrichtungen bezeichnet, die der allgemeinen und persönlichen Sicherheit dienen (Beispiele: Warnleuchten, Not-Aus, Sicherheitsschalter an Türen u.ä.)
Wer sicherheitstechnische Einrichtungen außer Kraft setzt, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern vorsätzlich. Eine derartige Handlung ist ein Grund zu fristloser Entlassung, in jedem Falle erfolgt eine schriftliche Abmahnung.
Maschinen und Anlagen der mechanischen Werkstatt (einschließlich des Außenbereiches mit Schweißgeräten, Bandsäge, Schlagschere) dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit nur nach Anmeldung bei dem geschäftsführenden Oberingenieur, bzw. dem jeweilis zuständigen Oberingenieur benutzt werden. Die Maschinen sind außerhalb der regulären Arbeitszeiten grundsätzlich verschlossen. Die Schlüsselausgabe und damit die Nutzungsmöglichkeit für die jeweilige Maschine erfolgt nach entsprechender Einweisung durch den Werkstattmeister gegen Unterschrift. Grundsätzlich gilt auch hier die im vorstehenden Absatz gemachte Aussage über die Außerkraftsetzung sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Es kann jedoch auf Grund besonderer Umstände erforderlich sein, Sicherheitseinrichtungen an Versuchsanlagen oder -maschinen zu umgehen oder sogar außer Kraft zu setzten, wenn es für die Ausführung eines Projektes erforderlich ist. Hier ist eine Gefährdungsanalyse mit dem Projektverantwortlichen, dem Oberingenieur und der Sicherheitsfachkraft durchzuführen. Das Ergebinis dieser Analyse ist schriftlich zu dokumentieren. Geeignete Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung müssen festgelegt werden. Es muss durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abtrennung des Gefahrenbereiches) und schriftliche Hinweise sichergestellt werden, dass nur unterwiesene Personen den Gefahren bereich betreten können. Sicherheit für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter dürfen nicht betriebswirtschaftlichen Überlegungen geopfert werden.
Dann, und nur dann, ist der Projektverantwortliche berechtigt, die Sicherheitsvorkehrungen zu ändern.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Johannes Windelen
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