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Ziel:


Zu entsorgende und gekennzeichnete Gefahrenstoffe werden von der Warenannahme mit Kennzeichnungsbeleg und Sicherheitsdatenblättern entgegen genommen. Die Gebinde müssen äußerlich sauber, unbeschädigt, dicht verschlossen und leserlich mit der Inhaltsbezeichnung versehen sein. Bei ätzenden Stoffen muss auf sauere oder alkalische Reaktion hingewiesen werden.

Der Abfallbeauftragte veranlasst die Entsorgung und führt hierüber lückenlos Buch (Nachweispflicht gegenüber Behörden).

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Johannes Windelen


 
 
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