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Ziel:
Um Verzögerungen bei der Durchführung von Projekten zu vermeiden, ist schon bei der Planung zu prüfen, ob Stoffe verwendet sollen, die bisher noch nicht eingesetzt worden sind.
Ist dies der Fall, muss der Gefahrenstoffbeauftragte umgehend schriftlich (Email-System) benachrichtigt werden, damit er rechtzeitig die für den Umgang mit dem betreffenden Gefahrstoff erforderlichen Schritte einleiten kann.
Der Gefahrenstoffbeauftragte stellt fest, ob es sich bei dem zu bestellenden Stoff bzw. dessen Zubereitung um einen Gefahrstoff handelt. Ist das der Fall, überprüft er, ob geeignete Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko Verwendung finden können. Der Gefahrenstoffbeauftragte hat das Ergebnis der Überprüfung für die Aufsichtbehörden nachprüfbar festzuhalten und der Institutsleitung mitzuteilen.
Ergibt die Gefährdungsermittlung, dass ein gefahrloser Umgang mit dem angeforderten Stoff auch unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen nicht möglich ist, so ist er Stoffeinsatz zu verbieten.
Nach vorausgegangener Prüfung und Freigabe durch den Gefahrenstoffbeauftragten erfolgt die Bestellung durch den Mitarbeiter/Buchhaltung.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Johannes Windelen
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