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Ziel:
Für die Sicherheit an den Prüfständen ist der betreuende Assistent verantwortlich. Bei der Konstruktion und dem Bau sind die Anforderungen an den Arbeitsschutz zu beachten (Anbringen von Abdeckungen, Verkleidungen, Sicherheitsschaltungen, Notaus-Schalter).
Prüfstände zur Durchführung von Dauerversuchen sind so zu gestalten oder abzusperren, dass eine Verletzung Dritter unter allen Umständen verhindert wird. Insbesondere sind sämtliche elektrischen Geräte mit einer Betriebsspannung über 42 V ausschliesslich von einem Elektriker der E-Werkstatt des WZL abzunehmen und erstmalig in Betrieb zu nehmen.
Festinstallierte elektrische Anlagen sind alle 4 Jahre, bewegliche elektrische Anlagen in angemessenem Zeitraum von einem Elektriker der E-Werkstatt des WZL zu überprüfen. Der Elektriker hat über die Abnahme und die regelmäßige Überprüfung der Geräte Buch zu führen.
Für die ordnungsgemäße Funktion von selbst konstruierten und gebauten Geräten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an den einzelnen Maschinen, Geräten und Einrichtungen ist der betreuende Mitarbeiter verantwortlich.
Für Notfälle ist jeder Prüfstand/jede Anlage mit dem Namen und der Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters zu versehen (Vorlage).
Im Falle von Dauerläufen ist die Hochschulwache über die Versuche zu informieren.
Sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich zu beseitigen oder, wenn dies nicht möglich ist, unverzüglich dem Vorgesetzten bzw. dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Die betroffene Anlage ist still zu setzen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Axel Kaunzner
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