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Ziel:
In diesem Prozess wird beschrieben, was im Laufe eines Jahres getan werden muss, um die Urlaubsblätter zu verwalten.
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Prozessablauf:
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Prozessbeschreibung:
| Nr. | Prozessschrittbeschreibung | Unterlagen | V | M | I |
| 1 | Resturlaub in neue Urlaubsblätter übertragen
Der vorhandene Resturlaub wird durch Klicken auf den Button "Übertrag in neues Jahr" in die neuen Urlaubsblätter eingetragen, überprüft und ggfs. korrigiert.
Das passiert Anfang Januar. | Urlaubsblätter | zEDV | - | - |
| 2 | Jahresvorlage für das Folgejahr vorhanden?
Wenn die Jahresvorlage für das Folgejahr nicht vorhanden ist, muss sie angelegt und die Brückentage kontrolliert ung ggfs. korrigiert werden..
Das passiert im Februar. | Jahresvorlage | Sek | - | - |
| 3 | Urlaubsblätter für Folgejahr vorhanden?
Sind die Urlaubsblätter des Folgejahrs noch nicht vorhanden, werden sie angelegt.
Überflüssige Urlaubsblätter werden gelöscht.
Auch das passiert im Juni. | Urlaubsblätter | Sek | - | - |
| 4 | Verfall von Resturlaub
Der Übertragungszeitraum für Resturlaub beträgt 15 Monate, d.h. eine Urlaubsübertragung ist bis zum 31. März des übernächsten dem Urlaubsjahr folgenden Jahres möglich.
Ende Februar werden betroffene Mitarbeiter aufgefordert ihren Resturlaub zu nehmen.
Anfang April wird verbleibender Resturlaub des Vorvorjahres gelöscht und betroffene Mitarbeiter werden darüber informiert. | Urlaubsblätter | zEDV | - | MA |
Legende:
V=verantwortlich, M=mitwirkend, I=zu informieren
MA=verantwortlicher Mitarbeiter, Prof=Professor, OI=Oberingenieur, GL=Gruppenleiter, Assi=Assistent, "-" =keine Zuordnung
Sek=Sekretariat, zEDV=zentrale EDV
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Bernd Schmidt
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