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Ziel:
Die Mitarbeiter des Laboratoriums für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre dürfen sämtliche zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Gegenstände nur bestimmungsgemäß verwenden.
Die einzelnen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind in der Sicherheitsabteilung 11.1 der RWTH einzusehen. Für Fragen zur Unfallverhütung stehen die Sicherheitsbeauftragten und die Mitarbeiter der RWTH Abt. 11.1 zur Verfügung.
Die Arbeit an Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential ist nur Personen erlaubt, die in die Bedienung, die Gefahren und die Schutzvorschriften der Einrichtung eingewiesen sind. Unter Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential werden verstanden: z. B. Werkzeugmaschinen, Roboter, Prüfstände mit angetriebenen beweglichen Teilen, elektrische Hochspannungsanlagen, sämtliche Prüfstände in den Maschinenhallen und im Keller.
Bei der Bedienung dieser Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential hat sich stets eine zweite Person, die über die gefährlichen Arbeiten und die ggf. erforderlichen Hilfsmaßnahmen informiert ist, in Rufweite aufzuhalten. Ist dies nicht der Fall, so muss die Arbeit abgebrochen werden.
Dokumente:
Maschinenkarte mit Maschinenverantwortlichem
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Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):
Axel Kaunzner
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