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Dokumentation von dienstlichen Kontakten zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit

Gemäß Mail des Dez. 5.0 vom 3.6.2020 (s.u.) müssen dienstliche Kontakte ab 2 Personen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Infektionskette im Falle einer Corona-Erkrankung dokumentiert werden. Die entsprechenden Informationen sind 4 Wochen lang aufzubewahren. Anbei finden Sie das von der ZHV zu diesem Zweck bereitgestellte Formular.

Alternativ bietet Ihnen die WZL-EDV-Abteilung die Möglichkeit, ihre dienstlichen Kontakte ab Montag, den 8.6.2020 einfach und sicher tageweise in Ihrer WZL-Mailbox zu dokumentieren. Die vom Dez. 5 geforderte Löschung der Kontaktlisten nach 4 Wochen erfolgt dabei automatisch.
Öffnen Sie dazu einfach in Ihrer WZL-Mail-Box links im Ordner-Fenster den Bereich "Ansichten", klicken Sie auf Kontaktliste, und legen Sie für jeden Tag einen neuen Eintrag an. In diesem Dokument erfassen Sie Ihre "Kontakte des Tages". WZL - User können Sie einfach auswählen oder durch Eingabe des Kürzels oder des Anfangs des Nachnamens mit darauffolgendem ',' eingeben. Das sollte auch für Kontakte mit Mitarbeitenden des IPT funktionieren. Externe Kontakte müssten Sie leider komplett von Hand im zweiten Feld eingeben.


Wenn Sie diese Liste einigermaßen sorgfältig pflegen und ggfs. auch ihre ständigen Kontakte (z.B. Bürokollegen) mit erfassen, können Sie selbst im Falle einer Corona-Infektion mit wenig Aufwand sehr schnell eine ziemlich zuverlässige Kontaktliste der letzten 4 Wochen erstellen. Neben Ihnen selbst hat niemand außer den von Ihnen zum Zugriff auf Ihre Mail-Box berechtigten Personen Zugang zu diesen Informationen.

An dieser Stelle sei auch auf die Corona-Warn-App des RKI verwiesen.

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Mail vom 3.6.2020:

[RWTH-nwisspers] Rückverfolgbarkeit dienstlicher Kontakte nach §2a / §4 CoronaSchV | Contact Tracing at the University in Accordance With §2a/§4 CoronaSchV

--- English version below ---

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung dürfen physische Arbeitstreffen ab zwei Personen derzeit nur durchgeführt werden, sofern sie zwingend für den Betrieb erforderlich sind und eine digitale Arbeitsform (selbst mit Einschränkungen) nicht ermöglicht werden kann. Bei diesen Arbeitstreffen ist sicherzustellen, dass eine Kontaktnachverfolgung im Falle einer Corona-Infektion im Zeitraum von vier Wochen ab einem physischen Zusammentreffen ermöglicht werden kann.

Entsprechend bitte ich Sie – schon im eigenen Interesse – die dienstlichen Kontakte bei physischen Arbeitstreffen entsprechend zu erfassen. Hierzu steht ein Erfassungsvordruck bereit. Bitte beachten Sie auch, dass eine Vernichtung der erfassten Daten / Vordrucke nach Ablauf von vier Wochen erfolgen muss.
 
Mit freundlichen Grüßen
T. Trännapp
Leitung des Krisenstabs / Ständiger Vertreter des Kanzlers der RWTH




Dear members of the RWTH community,
According to the current version of the Coronaschutzverordnung (CoronaSchV), in-person work meetings of two or more persons may currently only be held on the condition that they are absolutely necessary for operations and that remote meetings (even with restrictions) are not possible. For these work meetings, there must be a possibility to trace contact within a period of four weeks from an in-person meeting in the event of a coronavirus infection.

Especially in your own interest, I would like to ask you to record the data for all participants of in-person work meetings accordingly. A form is available for this purpose. Please also note that the recorded data/forms must be destroyed after four weeks.
 
Sincerely,
T. Trännapp
Head of the Crisis Management Team/Deputy Chancellor of RWTH

Inhaltlich verantwortliche(r) Mitarbeiter(in):  Andreas Borgmann

 

 
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